Forderungen:

Warum ist der bisherige Dialog mit dem WWA und der Staatsregierung völlig enttäuschend verlaufen?

 

Staatsministerin Ulrike Scharf hat letztes Jahr uns Leipheimer Bürgern kommuniziert, dass die Bayerische Staatsregierung Flutpolder zum Hochwasserschutz entlang der Donau plant und dass auch Leipheim als potentieller Standort in Frage kommt.

 

Frau Scharf und das WWA haben zum damaligen Zeitpunkt unsere Bedenken gegen den Flutpolderbau in Leipheim sehr gekonnt ausgeräumt und zurückgestellt, da ein „Hochwasserdialog“ stattfinden solle, in dem alle Argumente der Bevölkerung und der Kommunen gehört und berücksichtigt werden sollten.

 

Es fanden drei Diskussionsforen statt. Grundsätzlich ist der Dialog eine gute Sache, jedoch ist der Dialog sehr enttäuschend verlaufen. Die Diskussionen fanden als Frontbeschallung und geführten Diskussionsrunden durch die Veranstalter statt. Teilnehmer konnten zwar Ihre Argumente und Meinungen vortragen, ihre Alternativvorschläge wurden aber zu keinem Zeitpunkt ernst genommen.

 

Im dritten und letzten Regionalen Diskussionsforum zum Hochwasserschutz war zentrales Thema die Beurteilungskriterien, an welchem Ort der Flutpolder gebaut werden soll. Wir wurden als Interessenvertretung aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, nach welchen Beurteilungskriterien der Ort zum Bau von Flutpoldern ausgewählt werden soll. Das WWA war nie wirklich an unseren Vorschlägen interessiert, sondern es stand von Anfang an fest, dass die Bauvorhaben „extrem große Flutpolder“ gebaut werden.

 

Wir können viele Punkte nicht nachvollziehen und sie bleiben unbeantwortet!

 

1. Warum wird mit HQ extrem argumentiert?

Das Wasserwirtschaftsamt argumentiert mit einem sintflutartigem Schadenspotential HQ extrem, statt mit dem gesetzlich vorgeschriebenen HQ 100, wie es auch in Baden Württemberg der Fall ist. Aus unserer Sicht wurde HQ extrem nur erfunden, um die Flutpolder zu rechtfertigen. Die daraus errechneten Schadenspotentiale sind nicht seriös, sondern rein hypothetische Zahlen.

 

2. Warum wird nicht zuerst am Grundschutz gearbeitet?

Wir verstehen nicht, warum nicht zuerst an der gesamten Donau ein HQ 100 Grundschutz für alle Gemeinden ausgebaut werden soll, der gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

3. Warum wird das Gewässersystem nicht als Gesamtkonzept gesehen?

Wir können nicht nachvollziehen, warum das WWA sich nur auf die Donauabschnitte im Verwaltungsbereich beschränkt und kein länderübergreifendes Gesamtkonzept erarbeitet wird, dass alle kleinen und großen Zuflüsse beinhaltet.

 

4. Warum werden nicht alle alternativen Maßnahmen ausgereizt?

Warum werden nicht zuerst alle alternativen zusätzlichen Möglichkeiten des Hochwasserschutzes ausgereizt und umgesetzt, bevor über die Planung eines Megaprojekts Flutpolder nachgedacht wird. Wir meinen hier intelligentes Staustufenmanagement, Rückhaltevolumen durch Ausbaggern des Staubereichs und Deichrückverlegungen. Darüber hinaus  sollte jede Gemeinde, die Flächen versiegelt,  Hochwasser durch Regenwasserbewirtschaftung systematisch vermeiden. Hier wären Retentionszisternen mit großen Puffern, Versichkerungsalagen oder Gründächer zu nennen. Mehr Rückhaltebecken ebenfalls.

 

5. Welche sind die technische und ökologische Auswirkungen des Polders?

Sämtliche technische und ökologischen Auswirkungen, wie Auswirkungen auf das Grundwasser, Landverbrauch durch den Polder etc. wurden vom WWA noch nicht ermittelt oder kommuniziert.

 

Was spricht gegen einen Flutpolder in Leipheim?

 

Die Interessenvertretung erinnert nochmals an die wichtigsten unkalkulierbaren Risiken eines solchen Flutpolders für Leipheim und hier sind nachfolgend nochmal die Gründe, warum wir einen Flutpolder ablehnen:

 

1. Gefährdung der Leipheimer Trinkwasserversorgung.

Uns sind keine Untersuchungsergebnisse bekannt, wie sich der Polder auf das Leipheimer Trinkwasser auswirkt.

Auch existieren keine gesetzlichen Vorschriften, die den Abstand eines Flutpolders von einer Trinkwasserversorgung regeln. Hier sollten gesetzlichen Regelungen gelten, die den Sicherheitsabstand von einem Einstau kontaminierten Wassers von einem Wasserschutzgebiet genau regeln.

 

2. Die geografische Lage und die geologische Bodenstrukturen in Leipheim

Leipheim ist nahe der Wasserscheide und hat stark abfallendes Gelände von der Scheide bis zur Donau, so dass sich unterirdische Flüsse von gewaltigem Ausmaß bilden. Der heterogener kiesige Untergrund, der extrem wasserdurchlässig ist, sowie die geringe Grundwassertiefe und der extrem inhomogene Untergrund mit vielen unterirdischen Altarmen (= präferierte Flüsse) lassen uns daran zweifeln, dass sich das Gebiet um Leipheim für einen großflächigen Wassereinstau eignet. Das Gebiet wurde bereits großflächig zum Kiesabbau genutzt und die Seen haben direkten Grundwasserkontakt. Sie sind somit ein Risiko bei einer Polderflutung mit verschmutztem Donauwasser.

 

3. Grundwasserproblem

Die bebauten Flächen liegen deutlich Tiefer als die Wassersäule im geplanten Polder. Der Einstau im Polder hat einen stark erhöhten Grundwasserstand zur Folge und daraus folgend einen starken Grundwasserdruck auf Gebäude und Keller.

 

4. Gefährdung eines der wertvollsten Biotope Süddeutschlands

Gefährdung des Donauwaldes, einer der wertvollsten Biotope Süddeutschlands. Hier ist das Pflücken und Ausgraben von Blumen verboten, das Ersaufen von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten soll aber erlaubt werden. Wir haben hier einzigartige Tier- und Pflanzenwelt, von einem der größten Märzenbecherbestände Süddeutschlands  bis hin zu Edelkrebsen.

 

5. Gefährdung Naherholung und Infrastruktur

Die Naherholung und die touristische Infrastruktur des Donauradwanderwegs war bisher ein Pluspunkt für Leipheim und Umgebung. Wir fragen uns, ob ein Naherholungsgebiet und ein internationaler Radwanderweg in einem Flutpolder liegen kann. Gefährdung von Menschenleben im Flutungsfall wären die Folge.

Auch liegt die neue Glasfaserverbindung für Weißingen im Poldergebiet. Kann diese im Flutungsfall weiter funktionsfähig gehalten werden?

 

6. Gesundheitsgefährdung durch Mückenplage

Dazu kommt durch regelmäßige ökologische Flutungen eine permanente Mückenplage im Sommer. Das stehende oder nur sehr langsam abfließende Donauwasser ist ein idealer Entstehungsplatz für Mücken und Krankheitsherde. In Riedheim gibt es vor der Donaueindeichung Berichte von Wechselfieber, einer Malariavariante. Weltweit werden solche Sümpfe trocken gelegt. Wir bekommen einen vor der Haustüre gebaut. Insektiziede werden  in Flutpoldern in den Rheinauen sieben Mal im Jahr versprüht.

 

7. Vernässung landwirtschaftlicher Flächen in- und außerhalb des Polders.

Aus Grundwasseruntersuchungen im Zuge der Genehmigungsverfahren des aktuellen Kiesabbaus wissen wir, dass es im Umland der geplanten Polderfläche sehr starke uns schnelle Grundwasserströme gibt. Bei starken Regenfällen auf der Alb kann bei uns der Grundwasserpegel innerhalb weniger Stunden bis zu einem Meter steigen. Würden diese Grundwasserstrukturen durch unterirdische Spundmassnahmen am Polder gestört, würde sich das Grundwasser von der Spundwand aufstauen. Die Folge wäre eine Vernässung des Umlandes des geplanten Polders und eine Existenzgefährdung der Betriebe, die diese Flächen bewirtschaften.

 

8. Kein Vertrauen in technische Korrekturmaßnahmen

Durch den Bau der Staustufen an der Donau wurde der Grundwasserstand in Weißingen und Riedheim schon erhöht. Der damals gebaute Hinterlandentwässerungsgraben soll diese Veränderung ausgleichen. Dieses System ist störanfällig: schon kleinste Anstauungen in diesem Gewässer, verursacht durch Fischer oder einfach nur Schwemmholz, können nasse Keller verursachen. Wir wollen unsere Häuser durch ein nicht noch komplizierteres System gefährden. Weitere technischen Korrekturmaßnahmen, wie Gräben, Brunnen, Pumpwerken ziehen wir in Zweifel, weil sie langfristig schwer zu warten sind und sich auf den Untergrund nachteilig auswirken. Sollte unterirdisch das Wasser zurück gehalten werden müssen, wäre der Grundwasserfluss von Wasserscheide zur Donau ungünstig beeinflusst und würde an den Poldergrenzen, also unseren Ortsteilen, aufgestaut werden. Das Grundwasser würde ganz erheblich steigen.

 

Was schlagen wir stattdessen vor:

 

Wir, die Interessenvertreter, halten von dem kostspieligen und langfristigen Mammutprojekt wenig, auch weil Flutpolder gegen plötzlich auftretenden Starkregen, wie in Simbach und Braunsbach 2016, völlig wirkungslos sind. Ein Flutpolder hat auch nichts mit Solidarität zu tun, weil wenige Gemeinden das gesamte Hochwasser entsorgen müssen.

 

Es sei noch in diesem Zusammenhang erwähnt, dass die Regierung in Baden Württemberg den Bau von Flutpoldern entlang der Donau als nicht sinnvoll bezeichnet hat, unter anderem an einem Standort der nur etwa 50 km von der Landesgrenze entfernt ist. (Artikel Schwäbische 2001). Wir verstehen nicht, warum kein Staatsvertrag zwischen beiden Ländern abgeschlossen wird, der den Hochwasserexport regelt und warum Leipheim das Wasser von der Iller und der Baden-Württembergischen Donau abfangen soll.

 

Wir fordern stattdessen die gewissenhafte Prüfung des von uns eingebrachten alternativen Lösungsvorschlags eines Baukastenprinzips, dass zuerst den Grundschutz HQ 100, inklusive aller Möglichkeiten ausschöpft, um den gesetzliche zwingenden Vorgaben des HQ 100 Schutzes zu entsprechen. Und erst dann neue Simulation zu einem möglichen Einsatz von Steuergeld und Personal für unwahrscheinliche Ereignisse, wie HQ extrem, durchzuführen:

 

1. Länderübergreifender Blick auf das gesamte Gewässersystem

Der Baden-Württembergische Teil der Donau, sowie alle großen und kleinen Donauzuflüsse, insbesondere die Iller, müssen in die Gesamtplanung miteinbezogen werden. Es kann und darf nicht sein, dass die Wasserwirtschaft nur in ihrem spezifischen Verwaltungsbereich Optionen für den Wasserrückhalt prüft. Wir verstehen auch nicht, warum eine so wertvolle Industrieansiedlung in Ulm und Neu Ulm nicht schützenswert sein soll, wohingegen das gesamte Wasser aus Baden Württemberg exportiert und in Leipheim abgefangen wird und wie Müll entsorgt werden soll. Verursacher von Hochwasserereignissen in unserer Gegend ist in erster Linie der starke Illerzufluß. Folglich muss am Verlauf der Iller Hochwasservermeidung betrieben werden.

 

2. Grundschutz errichten muss Priorität haben

Erst soll den gesetzlichen Anforderungen zur Sicherstellung eines wirksamen lokalen und regionalen Grundschutzes vor einem HQ 100 (hundertjähriges Hochwasser) an allen Bereichen entlang der Donau entsprochen werden. Alle Siedlungen an der gesamten Donau müssen durch klassische Hochwasserschutzmaßnahmen, wie Deiche und Mauern, Grundschutz erhalten. In weiten Teilen des Donautales besteht noch kein HQ 100 Schutz. Der Ausbau des HQ 100 Schutzes geht nur sehr zäh voran. Hier sollte die Staatsregierung die Geldmittel und Personalkapazitäten nutzbringend einsetzen, um diese Schutzmaßnahmen anzuschieben, um die Bevölkerung vor einem wahrscheinlichen Hochwasserfall HQ 100 zu schützen. Stattdessen kümmert sich die Staatsregierung um einen Überlastfall HQ extrem, hat aber noch nicht die gesetzlich zwingend geforderten Vorgaben des unmittelbaren HQ 100 Schutzes gewährleistet. Erst wenn der HQ 100 Schutz durchgängig realisiert ist, sollten eventuell Geldmittel und Personalkapazitäten für die Simulation in den unwahrscheinlichen HQ extrem Fall gesteckt werden.

 

3. Zusätzliche Maßnahmen

Auch intelligentes Staustufenmanagement, Rückhaltevolumen durch Ausbaggern des Staubereichs und Deichrückverlegungen müssen in die Überlegungen für den HQ 100 Schutz einfließen.

 

4. Zusätzlichen Hochwasserrückhaltungen

Viel mehr Hochwasserrückhaltung und Rückhaltebecken entlang den Zuflüssen und der Donau müssen gebaut werden. Für Ausweisung neues Baugebiete sollten gleich Rückhakltungen in die Bebauungsplände integriet werden. Hier muss das Verursacherprinzip gelten und dezentrale Lösungsansätze umgesetzt werden.

 

5. Bauvorhaben müssen effiziente Steuermittelverwendung sein

Grundsätzlich muss die Beurteilung der Schadenspotentiale auf Basis des gesetzlichen HQ 100 nicht auf HQ extrem gemacht werden.  In unseren Diskussionsforen wurde von Handlungsspielraum gesprochen, der von der Wasserwirtschaft genauer spezifiziert werden sollte. Außerdem sind aus unserer Sicht die Flutpolder nur sinnvoll, wenn sie zum direkten Objektschutz einer vorgelagerten Stadt gebaut werden. Sie schützen also nur naheliegende Städte. Flutpolder, wie Leipheim haben so gut wie keine Auswirkung auf nachgelagerte Städte, wie Ingolstadt, Regensburg oder Passau, weil natürliche Verlandungsflächen den Effekt eines Flutpolders größtenteils wieder eliminieren. Soll also eine Stadt, wie Passau geschützte werden, wird dies am Besten dadurch geschehen können, dass eine unmittelbar geografisch naheliegender Polder gebaut wird. Im Falle des Flutpolders Leipheim wäre das die nachgelagerte Stadt  Günzburg, die jedoch wesentlich kostengünstiger durch einen Damm geschützt werden könnte. Der Bau eines Flutpolders in Leipheim wäre also reine Verschwendung von Haushaltsmitteln, weil es sich um einen „Placebopolder“ handeln würde. Haushaltsmittel sollten nur für klare gesetzlichen Zielvorgaben verwendet werden, nachdem sie das Parlament entsprechend bewilligt hat.

 

6. Vorschläge zu Gesetzesinitiativen und politischem Handeln

 

6.1. Staatsvertrag Bayern Baden-Württemberg

Ein Staatsvertrag der beiden Länder sollte den Hochwasserexport von Baden-Württemberg nach Bayern eindeutig regeln.

 

6.2. Gesetzesinitiativen zum verbesserten Trinkwasserschutz

Es existieren keine gesetzlichen Vorschriften, die den Abstand eines Flutpolders von einer Trinkwasserversorgung regeln. Hier sollten gesetzlichen Regelungen gelten, die den Sicherheitsabstand von einem Einstau kontaminierten Wassers von einem Wasserschutzgebiet genau regeln. Als Beispiel sei die „10H-Regel“ erwähnt, die den Abstand von Windrädern zu Dörfern regelt. In unserem Beispiel könnte man sich eine „2V-Regel“ vorstellen, also einen bestimmte Abstand vom Polder in Metern zum nächsten Trinkwasserbrunnen/Trinkwasserschutzgebiet bezogen auf das Einstauvolumen des Polders (pro 2 Mio. m³). Dies wäre gewissermaßen eine Veränderungssperre für alle Trinkwasserschutzgebiete, denn Trinkwasser ist, auch unter dem Gesichtspunkten des Klimawandels, ein knappes und wertvolles Gut.

 

6.3. Gesetzesinitiative Umlageverfahren für Hochwasserschutzkosten

Grundsätzlich soll das Verursacherprinzip für Hochwasserschutz gelten. Wer also das Hochwasser durch Versiegelung verursacht, muss es entweder zurückhalten oder dafür bezahlen. Natürlich ist dieses Prinzip nicht immer möglich, da große Städte nicht den Raum haben, dies zu leisten.

 

Ergänzend dazu könnte eine Gesetzesvorlage, für die das Parlament ein Umlageverfahren entwickelt, wonach für den Schutz vor Extremereignissen durch Baumaßnahmen im Oberlauf nicht der Staatshaushalt vorrangig belastet wird, sondern die Unterlieger einen finanziellen Beitrag leisten sollen.

Ebenso wie alle anderen wasserbezogene Gebühren (Brauchwasser / Abwasser / Niederschlagswasser / HQ100-Schutz) sollte auch hier vorrangig der profitierende Grundstückseigentümer herangezogen werden. Hier könnte ein demokratiestärkende Befragung, der  Grundstückseigentümer im Unterlauf erfolgen, inwieweit diese bereit sind durch eine einmalige und laufende Abgaben einen Teil dieser Schutzmaßnahmen zu bezahlen. (Dies wäre ein echtes Dialogverfahren!). Möglicherweise ergibt sich dann, dass zwar Geschenke in Form von HQ extrem-Schutzmaßnahmen im Oberlauf von den Unterliegern gerne gesehen werden, dass aber kein Unterlieger bereit ist hierfür Geld zu bezahlen, dass es also bewusst keinem wichtig ist. Dies würde das Bewusstsein in eine neue Richtung lenken. Möglicherweise ergibt sich aber auch dass die Unterlieger bereit sind, hierfür Geld aufzuwenden, was vermutlich die Akzeptanz bei den Oberliegern deutlich erhöht, wenn die Finanzierung nicht mehr allein über Haushaltsmittel erfolgt.

 

6.4. Ausübung der Haushaltskontrolle des Parlaments gegenüber der Regierung

Im Rahmen seiner Haushaltskontrolle sollte der Landtag die Regierung dazu bewegen, die vorhandenen Haushaltsmittel vorrangig dem Schutz vor häufigen Hochwassern (HQ100) zu verwenden, sprich den derzeit sehr stockenden Ausbau mit Mitteln zu unterstützen. Alle Kraft und Mittel sollten in den Schutz vor naheliegenden Ereignissen gesteckt werden. Erst wenn der Grundschutz laut Gesetz fertig ist, kann umfassend ein Schutz vor größeren Gefahren mit den notwendigen Handlungsoptionen untersucht werden. Also das vorgestellte Baukastenprinzip: zuerst das Grundfundament HQ100 als Gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dann Prüfung der notwendigen weiteren Schutzmaßnahmen. Warum beschäftigt sich die Verwaltung mit Aufgaben weit über das Gesetz hinaus, wenn die Mindestvorgaben/-ziele des Gesetzes noch gar nicht erfüllt sind.           

 

 

Schlusswort

 

Wir fordern effektiven regionalen Hochwasserschutz statt fragwürdiger Mammutprojekte ohne jegliche Verhältnismäßigkeit. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Gemeinden Baugebiete in Überschwemmungsgebieten ausweisen und Leipheim durch den Bau eines Flutpolders sein Trinkwasser gefährdet und Keller unter Wasser gesetzt werden und kein Anspruch auf Entschädigung besteht.

 

 

 

Wir wollen Petitionen in den Bayrischen Landtag eingeben, wenn diese sinnvoll sind, um eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, die den Bau von Flutpoldern nahe Wasserschutzgebieten und Trinkwasserbrunnen verhindert oder den gesetzlichen Mindestabstand eines Polders von einer Bebauung regelt.


Norman Brix

post@kein-flutpolder-leipheim.de

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