6.2. Gesetzesinitiativen zum verbesserten Trinkwasserschutz

Es existieren keine gesetzlichen Vorschriften, die den Abstand eines Flutpolders von einer Trinkwasserversorgung regeln. Hier sollten gesetzlichen Regelungen gelten, die den Sicherheitsabstand von einem Einstau kontaminierten Wassers von einem Wasserschutzgebiet genau regeln. Als Beispiel sei die „10H-Regel“ erwähnt, die den Abstand von Windrädern zu Dörfern regelt. In unserem Beispiel könnte man sich eine „2V-Regel“ vorstellen, also einen bestimmte Abstand vom Polder in Metern zum nächsten Trinkwasserbrunnen/Trinkwasserschutzgebiet bezogen auf das Einstauvolumen des Polders (pro 2 Mio. m³). Dies wäre gewissermaßen eine Veränderungssperre für alle Trinkwasserschutzgebiete, denn Trinkwasser ist, auch unter dem Gesichtspunkten des Klimawandels, ein knappes und wertvolles Gut.

Norman Brix

post@kein-flutpolder-leipheim.de

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